Sehr geehrte/r Bürger/in,
Sie können fällig werdende Steuern, Abgaben und Gebühren durch die Stadtkasse Kelheim von Ihrem Konto im Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen lassen. Durch die Teilnahme können Sie die termingerechte Zahlung nicht versäumen. Außerdem sparen Sie dadurch den Weg zu Ihrem Kreditinstitut und helfen der Stadt Kelheim, die Verwaltungsaufgaben möglichst kostensparend zu erledigen.
Wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen wollen, bitten wir Sie die folgende pdf-Datei auszudrucken, vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und bei der Stadtkasse einzureichen. Wir werden dann die Abbuchungen veranlassen.
Einzugsermächtigung (58 kB)
Weitere Hinweise:
Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erfolgt freiwillig, ist jederzeit widerruflich und völlig risikolos.
Erfolgt eine Änderung der Steuerfestsetzung, nachdem die Abbuchung von Ihrem Konto veranlasst wurde, werden überzahlte Beträge von Amts wegen an Sie zurückgezahlt.
Sollte einmal ein Betrag zu Unrecht abgebucht werden, können Sie diese Abbuchung innerhalb von 6 Wochen stornieren lassen.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer Bankverbindung umgehend der Stadtkasse mit!
Die jeweils eingezogenen Beträge werden Ihnen im Kontoauszug mit Ihrer Personenkontonummer, Steuerart und Zeitraum erläutert.
Eventuelle Fragen dazu beantworten wir Ihnen gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadtkasse Kelheim